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Life Forestry - Holzinvestments zwischen Versprechen und Realität

Sie haben von Direktinvestments in Teakholz gehört und fragen sich, was hinter den Versprechen hoher Renditen steckt? Die Geschichte der Life Forestry Switzerland AG aus Stans im Kanton Nidwalden illustriert exemplarisch sowohl die Faszination als auch die Herausforderungen von Holzinvestments als alternative Geldanlage. Seit ihrer Gründung versprach das Unternehmen Anlegern, durch den direkten Erwerb von Teakbäumen auf Plantagen in Costa Rica und Ecuador langfristige Renditen zu erzielen. Der Markt für Holzinvestments erlebte in den 2000er Jahren einen regelrechten Boom, als niedrige Zinsen und die Suche nach alternativen Anlagen viele Investoren zu exotischen Investments lockten.

Das Geschäftsmodell der tropischen Forstwirtschaft

Das ursprüngliche Konzept von Life Forestry klang verlockend einfach: Anleger erwerben einzelne Teakbäume oder ganze Parzellen auf Plantagen in den Tropen und profitieren vom natürlichen Wachstum des wertvollen Edelholzes. Die Bewirtschaftung übernehmen lokale Tochtergesellschaften – die Life Forestry Costa Rica S.A. und die Life Forestry Ecuador S.A. – während die Schweizer Muttergesellschaft als Vermittler und Koordinator fungiert.

Die Plantagen sollten nach Unternehmensangaben durch das Forest Stewardship Council (FSC) zertifiziert und damit nachhaltig bewirtschaftet werden. Teakholz gilt als besonders wertvoll, da es aufgrund seiner natürlichen Öle und Härte sowohl im Schiffsbau als auch für hochwertige Möbel sehr geschätzt wird. Die Wachstumszeit von etwa 12-25 Jahren in den Tropen ist deutlich kürzer als in gemäßigten Klimazonen, was die Grundlage für die beworbenen Renditeversprechen bildete.

Carl-Lambert Liesenberg führte als Geschäftsführer die Life Forestry Switzerland AG und warb mit dem Slogan „Teakinvestment – Das natürliche Kraftpaket für Ihr Portfolio“ um deutsche, österreichische und Schweizer Investoren. Das Unternehmen versprach jährliche Renditen von bis zu 12 Prozent und argumentierte mit einem „Zinseszinseffekt der Natur“ – die Bäume würden durch ihr Wachstum automatisch an Wert gewinnen, während gleichzeitig die globale Nachfrage nach Edelholz steige.

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Strukturierung und beworbene Vorteile

Life Forestry entwickelte eine komplexe Unternehmensstruktur, um Anlegern Sicherheit zu suggerieren. Neben der Schweizer Muttergesellschaft existierten eigenständige Ländergesellschaften in Costa Rica und Ecuador, die sich ausschließlich auf die praktische Plantagenarbeit konzentrierten. Zusätzlich wurde die Life Forestry Foundation als Stiftung etabliert, die Rückstellungen bilden und treuhänderisch Rücklagen verwalten sollte.

Diese Struktur sollte nach Unternehmensdarstellung gewährleisten, dass selbst bei Problemen der Schweizer Muttergesellschaft die Teakbäume weiterhin bewirtschaftet werden könnten. Als zusätzlicher Vorteil wurde die geografische Diversifikation beworben – Investoren könnten ihr Risiko durch Streuung auf verschiedene Standorte in Mittel- und Südamerika reduzieren.

Direkteigentum an Bäumen

Anleger sollten echte Eigentümer ihrer Teakbäume werden und damit von deren Wertsteigerung direkt profitieren. Jeder Baum wurde individuell nummeriert und GPS-vermessen, um Transparenz zu schaffen.

Sachwertcharakter

Im Gegensatz zu Papieranlagen sollten die Bäume als reale Sachwerte Schutz vor Inflation bieten und unabhängig von Finanzmärkten wachsen. Das Investment wurde als natürliche Alternative zu klassischen Anlageklassen positioniert.

Ökologischer Mehrwert

Die Aufforstung mit Teakbäumen sollte zur CO2-Bindung beitragen und damit einen positiven Umwelteffekt erzielen. Investoren konnten sich als Unterstützer nachhaltiger Forstwirtschaft fühlen.

Langfristige Wertentwicklung

Der stetig wachsende globale Bedarf an Edelholz bei gleichzeitig begrenzten natürlichen Ressourcen sollte langfristig für kontinuierliche Preissteigerungen sorgen.

Erste kritische Stimmen und Warnungen

Bereits 2010 – nur wenige Jahre nach dem Markteinstieg von Life Forestry – meldeten sich erste kritische Stimmen zu Wort. Die Stiftung Warentest veröffentlichte eine ausführliche Analyse von Holzinvestments und kam zu dem Schluss, dass diese „alles andere als sicher“ seien. Die Verbraucherschutzorganisation wies darauf hin, dass bei derartigen Investments auch ein Totalverlust möglich sei und die beworbenen Renditen unrealistisch erschienen.

Die Kritik konzentrierte sich auf mehrere strukturelle Probleme: Die lange Bindung des Kapitals ohne Zwischenerlöse, die Abhängigkeit von lokalen politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen, unkalkulierbare Risiken durch Naturkatastrophen, Schädlinge oder Krankheiten sowie die Intransparenz bezüglich der tatsächlichen Holzpreise zum Verkaufszeitpunkt. Zudem wurde bemängelt, dass Anleger praktisch keine Kontrolle über die Bewirtschaftung ihrer Investitionen hätten.

Der Brancheninformationsdienst k-mi warnte ebenfalls früh vor Holz- und Forst-Direktinvestments verschiedener Anbieter. Bereits mehrere Unternehmen in diesem Segment hatten Konkurs angemeldet oder waren in Insolvenz geraten: Die Prime Forestry Switzerland AG (Konkurs 2006), die LIGNUM Sachwert Edelholz AG (Insolvenz 2016) und andere Anbieter zeigten die Risiken dieser Anlageklasse auf.

  • Stiftung Warentest warnte bereits 2010 vor hohen Risiken
  • Totalverlustrisiko trotz beworbener „höchster Sicherheit“
  • Andere Holzinvestment-Anbieter gingen bereits pleite
  • Brancheninformationsdienst k-mi warnte präventiv
  • Unrealistische Renditeversprechen von bis zu 12% identifiziert
  • Intransparenz bei Bewirtschaftung und Verkaufserlösen bemängelt

Trotz dieser frühen Warnungen setzte Life Forestry den Vertrieb fort und warb weiterhin mit hohen Renditen und einem „Höchstmaß an Sicherheit“. 2020 nahm die Stiftung Warentest das Unternehmen schließlich in ihre offizielle „Warnliste Geldanlage“ auf – eine deutliche Eskalation der Kritik.

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Aufsichtsrechtliche Probleme häufen sich

Die Kritik von Verbraucherschützern fand bald ihre Entsprechung in aufsichtsrechtlichen Maßnahmen. 2021 untersagte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Life Forestry Switzerland AG das öffentliche Angebot der Vermögensanlage „Golden Teak – Land Lease 2020“ in Deutschland. Der Grund: Das Unternehmen hatte keinen erforderlichen Verkaufsprospekt veröffentlicht und damit gegen das Vermögensanlagengesetz verstoßen.

Ein Widerspruch von Life Forestry gegen diese Untersagungsverfügung wurde von der BaFin abgelehnt. Trotz dieses klaren Verbots setzte das Unternehmen den Vertrieb seiner Produkte an deutsche Anleger fort – ein Verhalten, das weitere aufsichtsrechtliche Schritte nach sich zog.

2023 veröffentlichte die BaFin eine weitere Warnung: Es lägen Anhaltspunkte dafür vor, dass Life Forestry unter der Bezeichnung „Premium Wood – Land Lease“ erneut Vermögensanlagen ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt öffentlich anbiete. Ausnahmen von der Prospektpflicht seien nicht ersichtlich. Diese wiederholten Verstöße gegen deutsches Aufsichtsrecht zeichneten das Bild eines Unternehmens, das regulatorische Anforderungen nicht ernst nahm.

Gerichtliche Auseinandersetzungen und BGH-Urteil

Parallel zu den aufsichtsrechtlichen Problemen häuften sich Klagen unzufriedener Anleger gegen Life Forestry. Investoren berichteten von „schlechten Erfahrungen“ mit ihren Teakinvestments und ausbleibenden oder deutlich unter den Prognosen liegenden Holzerlösen. Mehrere spezialisierte Anwaltskanzleien nahmen sich der Fälle an und klagten auf Rückabwicklung der Investmentverträge.

Die entscheidende Wende kam mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 2024 (Az. VIII ZR 226/22). Deutschlands höchstes Zivilgericht bestätigte die Urteile der Vorinstanzen und verurteilte Life Forestry zur Rückzahlung der ursprünglich entrichteten Holzkaufpreise an einen Anleger. Der Kläger hatte nach enttäuschenden Erfahrungen seine Kauf- und Dienstleistungsverträge widerrufen und die Rückerstattung seiner Investition gefordert.

Das BGH-Urteil stellte mehrere wichtige Rechtsgrundsätze fest: Deutsche Gerichte sind auch bei Schweizer Unternehmen zuständig, wenn deutsche Verbraucher betroffen sind. Deutsches Recht findet Anwendung, unabhängig von Gerichtsstandsklauseln in den Verträgen. Teakholz-Kaufverträge gelten als „Finanzdienstleistung“ mit besonderen Verbraucherschutzrechten. Mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung können Anleger ihre Verträge auch Jahre später noch widerrufen.

In dem entschiedenen Fall ging es um eine Rückzahlung von über 77.000 Euro. Das Urteil dürfte Signalwirkung für weitere Klagen haben, da ähnliche Probleme bei vielen anderen Anlegern vermutet werden. Mehrere Anwaltskanzleien werben mittlerweile aktiv um Life Forestry-Geschädigte und bieten Erstberatungen zur Prüfung von Rückabwicklungsansprüchen an.

  • BGH-Urteil bestätigt Rückzahlungspflicht bei fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • Deutsche Gerichte zuständig trotz Schweizer Firmensitz
  • Teakholz-Investments als Finanzdienstleistung eingestuft
  • Widerruf auch Jahre nach Vertragsabschluss möglich
  • Rückzahlung über 77.000 Euro im Einzelfall bestätigt
  • Anwaltskanzleien bieten Massenverfahren für Geschädigte

Das BGH-Urteil markierte einen Wendepunkt in der juristischen Bewertung von Holzinvestments. Es zeigte, dass auch bei exotischen Anlageformen deutsche Verbraucherschutzgesetze greifen und durchsetzbar sind. Für Life Forestry bedeutete das Urteil nicht nur finanzielle Belastungen durch Rückzahlungen, sondern auch eine grundsätzliche Infragestellung ihres Geschäftsmodells.

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Lehren für Anleger und Marktentwicklung

Die Entwicklung von Life Forestry illustriert exemplarisch die Herausforderungen bei exotischen Geldanlagen. Was zunächst als innovative Alternative zu klassischen Investments vermarktet wurde, entpuppte sich als hochriskante Spekulation mit erheblichen Verlustgefahren. Die frühen Warnungen von Verbraucherschützern und Aufsichtsbehörden erwiesen sich als berechtigt.

Mehrere Faktoren trugen zu den Problemen bei: Unrealistische Renditeversprechen, die sich nicht mit den tatsächlichen Marktgegebenheiten deckten. Intransparente Geschäftsstrukturen, die Anlegern keine echte Kontrolle über ihre Investments ermöglichten. Lange Kapitalbindung ohne Zwischenerlöse bei gleichzeitig ungewissen Verkaufserlösen. Rechtliche Grauzonen durch Firmensitz im Ausland und Projekte in Entwicklungsländern. Unzureichende Aufklärung über die spezifischen Risiken von Holzinvestments.

Das BGH-Urteil stärkte die Rechte deutscher Anleger erheblich. Es zeigte, dass auch bei komplexen internationalen Strukturen deutsche Verbraucherschutzgesetze durchsetzbar sind. Der Widerruf von Investmentverträgen ist möglich, wenn die erforderlichen Belehrungen fehlten. Deutsche Gerichte können auch bei ausländischen Anbietern Jurisdiction ausüben. Finanzdienstleistungen unterliegen besonderen Schutzbestimmungen, unabhängig von ihrer konkreten Ausgestaltung.

Für die Zukunft alternativer Investments bedeuten diese Entwicklungen eine stärkere Regulierung und höhere Transparenzanforderungen. Anbieter können sich nicht mehr hinter ausländischen Firmensitzen verstecken, wenn sie deutsche Verbraucher ansprechen. Die Prospektpflicht für Vermögensanlagen wird konsequenter durchgesetzt. Verbraucherschutzorganisationen und Aufsichtsbehörden arbeiten enger zusammen, um frühzeitig vor problematischen Produkten zu warnen.

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