Einlagensicherungsfonds

Wer sich für eine Geldanlagen entscheidet, muss zumindest theoretisch das Risiko einkalkulieren, Verluste zu erleiden, wenn das Institut nicht mehr zahlungsfähig ist. Jeder Zweifel an der Sicherheit von Einlagen ist für eine Bank existenzgefährdend, denn er kann den befürchteten ‚Run‘ auslösen, der – im Sinne einer ‚self fulfilling prophecy‘ – dann tatsächlich zum Kollaps führt.

Einlagensicherung für Geldanlagen

Einlagensicherung für Geldanlagen

Aus Erfahrungen entstanden Bei Banken gibt es daher schon lange Einrichtungen zur Einlagensicherung. Zum Teil sind sie gesetzlich vorgeschrieben, zum Teil beruhen sie auf freiwilligen Maßnahmen. Die Einlagensicherung ist aus realen Erfahrungen entstanden – in Deutschland nach Bankzusammenbrüchen im Zuge der Weltwirtschaftskrise 1929. Der Einlagenschutz ist ein wichtiges Instrument, um die Funktionsfähigkeit des Bankensystems zu erhalten. EU-Mindeststandards Innerhalb der EU gelten bestimmte Mindeststandards für den gesetzlichen Einlagenschutz, die jeweils in nationales Recht umgesetzt worden sind. In Deutschland ist das durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz erfolgt.

Ökologische Geldanlagen – Aktuelle Produktübersicht

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Cleantech-Fonds 9 15 % p. a. 9 Jahre monatlich 325 % gesamt 15.000,- 5 %

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Danach sind Bankeinlagen – typischerweise Sichteinlagen, Spareinlagen und Termingelder – bis zu einer Höhe von 100.000 Euro vollumfänglich gegen Ausfälle geschützt. Bei Verpflichtungen aus Wertpapiergeschäften besteht eine 90 Prozent-Absicherung bis zum Maximalbetrag von 20.000 Euro.

Entschädigungseinrichtungen bei der KfW

Für die Deckung von Entschädigungsforderungen wurden bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau Entschädigungseinrichtungen installiert – konkret für die privaten Banken, bestimmte öffentlich-rechtliche Institute und Wertpapierhandelsunternehmen. Die Entschädigungseinrichtungen finanzieren sich durch Mitglieder-Umlagen und decken den gesetzlichen Einlagenschutz ab. Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken sind aufgrund der Zugehörigkeit zu organisationseigenen Sicherungseinrichtungen von der Errichtung einer speziellen gesetzlichen Entschädigungseinrichtung befreit. Somit sind alle Banken, auch private über die Entschädigungseinrichtungen wie z.b „Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH“ abgesichert. In Deutschland tätige Auslandsbanken unterliegen zwar nicht dem deutschen gesetzlichen Einlagenschutz. Sofern die Mutterhäuser aber ihren Sitz in der EU haben, gelten die EU-Mindeststandards zum Einlagenschutz für sie genauso.

Freiwillige Sicherungssysteme im Überblick

Von der gesetzlichen Einlagensicherung ist der freiwillige Einlagenschutz der Banken zu unterscheiden. Hier hat jede Bankengruppe ihr eigenes System, das jeweils spezifisch aufgebaut ist und in unterschiedlicher Weise greift:

  • die privaten Banken unterhalten den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken.
  • bei den Sparkassen besteht ein mehrstufiges System aus regionalen Sparkassen-Stützungsfonds mit einem überregionalen Ausgleichsmechanismus.
  • die genossenschaftlichen Kreditinstitute haben den Garantiefonds und Garantieverbund ihres Spitzenverbandes.

Bei den freiwilligen Sicherungseinrichtungen besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf eine Entschädigung wie beim gesetzlichen Einlagenschutz. Diese Institutionen sollen in erster Linie der Stabilisierung von Banken dienen. Sie finanzieren sich durch Beiträge ihrer Mitglieder. Wenn es einmal zu einer umfassenden Bankenkrise kommen sollte, ist ihre Leistung nicht zwangsläufig garantiert. Seit dem Bestehen der freiwilligen Sicherungssysteme in Deutschland ist aber ihre Funktionsfähigkeit nie ernsthaft gefährdet gewesen – auch nicht während der Finanzkrise.

Einlagensicherungsfonds der privaten Banken

Bei der Einlagensicherung der privaten Banken orientiert sich der Einlagenschutz an der Höhe des Eigenkapitals der Bank. Bis zum Ende dieses Jahres sind Einlagen noch bis zu einer Höhe von 30 Prozent des haftenden Bank-Eigenkapitals je Gläubiger geschützt. Diese Prozentgrenze wird schrittweise bis 2025 auf 8,75 Prozent abgesenkt. Wie hoch der freiwillige Einlagenschutz betragsmäßig ist, hängt damit von der Eigenkapitalausstattung des jeweiligen Instituts ab. Dieser Einlagensicherungsfonds schützt über der gesetzlichen Einlagensicherung hinaus Guthaben auf Girokonten, dem Sparbuch oder als Termingeld angelegtes Guthaben. Zudem sind Sparbriefe ebenfalls geschützt. Nicht geschützt über frewillige Einlagensicherungsfonds sind hingegen Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate.

Sparkassen und Genossenschaftsbanken

Bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken besteht dagegen de facto ein Institutsschutz. Hier kommt es dank der Sicherungseinrichtungen erst gar nicht zum Ausfall, so dass sich die Frage der Anleger-Entschädigung nicht stellt. Zumindest war das seit Errichtung der Sicherungssysteme so. Hier sind die Einlagen praktisch immer gesichert.

Bewährte Kombination

Bisher hat sich diese Kombination aus gesetzlicher und freiwilliger Einlagensicherung bewährt. Nur in wenigen Fällen musste der Einlagenschutz überhaupt greifen. Der spektakulärste war der Zusammenbruch der Herstatt-Bank, betroffen waren bisher vor allem Kunden kleinerer Privatbanken.

Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe – DSGV

Über den DSGV wurden 11 Sparkassenstützungsfonds gebildet welche miteinander verknüpft sind. Damit kann sichergestellt werden das wenn bei einem regionalen Sparkassenverband die notwendigen Finanzmittel die vorhandenen Einlagensicherungs-Fondsmittel übersteigen die überregionale Gemeinschaft das Gesamtvolumen zur Verfügung stellt

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