Prokon - ein firmenportrait mit überstandener insolvenz

Wichtige Anmerkung: Dieser Artikel wurde aus Gründen der allgemeinen Information über ökologische Geldanlagen veröffentlicht. Es soll nicht der Eindruck  erweckt werden, dass wir die Produkte der im Text genannten Anbieter bewerben bzw. vermitteln, oder mit den genannten Banken geschäftlich zusammenarbeiten. Wenn Sie sich zwecks Informationsanforderung in das rechte Kontaktformular eintragen, erhalten Sie keine Produktvorschläge der aufgeführten Öko-Banken.

Der Fall Prokon gehört zweifellos zu den spektakulärsten Unternehmensentwicklungen im Bereich regenerativer Energien. Im Januar dieses Jahres hatte der Betreiber von Windparks im schleswig-holsteinischen Itzehoe Insolvenz anmelden müssen, nachdem das Unternehmen wegen gekündigter Genussrechte von Anlegern in Zahlungsschwierigkeiten geraten war. Den Unternehmensgründer Carsten Rodbertus lässt das nicht ruhen. Er kämpft weiter um Einfluss.

Entscheidender Termin für Prokon-Gläubiger kommt

Entscheidender Termin für Prokon-Gläubiger kommt

Am 22. Juli 2014 war ein entscheidender Termin für die Zukunft des angeschlagenen Unternehmens. Dann sollte die Gläubigerversammlung über das weitere Vorgehen entscheiden. Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin wollte dabei sein Sanierungskonzept vorstellen, der den Erhalt des Kerngeschäftes vorsieht. Danach könnten rund 300 der einst 450 Arbeitsplätze dauerhaft gesichert werden. Den Anlegern machte Penzlin dabei die Hoffnung, dass sie immerhin zwischen 30 und 60 Prozent des eingesetzten Kapitals wiedersehen könnten. Die Gläubigerversammlung soll über die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Insolvenzplan-Erstellung abstimmen. In einer weiteren Sitzung im Frühjahr nächsten Jahres könnte dann darüber befunden werden. Das Gros der Gläubiger bilden die Genussrechtsinhaber des Windenergie-Unternehmens. Prokon hatte seine Windparks schwerpunktmäßig durch die Ausgabe von Genussrechten finanziert. Etwa 75.000 Kapitalanleger hatten sich mit insgesamt 1,4 Milliarden Euro beteiligt. Jahrelang wurden Investoren mit hohen Renditen von sechs Prozent geworben, zeitweise sogar acht Prozent gezahlt. Viele folgten diesem Angebot zur Geldanlage gerne.

Grundlegende Fehler und Mängel

Das Problem dabei war: während die Windparks Kapital langfristig gebunden haben, konnten die Genussscheine jederzeit kurzfristig gekündigt werden. Als sich schlechte Nachrichten häuften, machten immer mehr Anleger davon Gebrauch. Das Windkraft-Unternehmen konnte sie trotz ultimativer Drohungen mit einer Planinsolvenz und der Aufforderung, auf den Kapitalabzug zu verzichten, nicht davon abhalten. Die Pleite war damit vorprogrammiert. Es war aber nicht nur dieser grundlegende Finanzierungsfehler, der schließlich zum Insolvenzverfahren führte. Im Rahmen seiner Bestandsaufnahme stellte Penzlin gravierende Management-Mängel fest. Die Rechnungslegung erwies sich als völlig unzureichend. Controlling und Planungsrechnungen seien allenfalls in Ansätzen vorhanden gewesen. Wichtige Akten habe man im Rahmen einer geplanten EDV-Umstellung unsortiert in Kisten vorgefunden, das Datensystem sei nicht zertifiziert gewesen, so Penzlin.

Insolvenzverwalter und Gründer im Streit

Auch die behauptete Existenz stiller Reserven erwies sich als Illusion. Tatsächlich wurde eine Überschuldung von 474 Millionen Euro ermittelt, ein weiterer Insolvenzgrund. Längst ist das Verhältnis von Insolvenzverwalter und Unternehmensgründer gründlich zerrüttet. Zunächst hatten beide noch gemeinsam das Unternehmensschiff weiter gelenkt. Im April erfolgte schließlich der Rausschmiss von Rodbertus. Der lässt seither kein gutes Haar an Penzlin. Und er versucht, die Kontrolle über sein Lebenswerk zurückzugewinnen. Im Vorfeld der Gläubigerversammlung am 22. Juli hat sich der Gründer systematisch darum bemüht, sich von Genussrechtsinhabern Stimmvollmachten erteilen zu lassen. Mit einer entsprechenden Stimmenmehrheit will er dann Penzlin bei der Veranstaltung ablösen. Er lässt dabei nichts unversucht. Eine ganze Schar von Helfern telefoniert seit Wochen quer durch Deutschland und versucht, Genussrechtsinhaber entsprechend zu überzeugen.

Spannung vor der Gläubigerversammlung

Ob das Vorhaben gelingen wird, bleibt abzuwarten. Denn auch mit vielen seiner Anhänger hat sich der charismatische Unternehmensgründer überworfen. Der Verein ‚Freunde von Prokon‘ – einst ein glühender Unterstützer – ist inzwischen auf merkliche Distanz gegangen. Die Vereinigung, die nach eigenen Angaben deutlich mehr als 6000 Mitglieder vertritt, verübelt Rodbertus sein Vorgehen bei einem geplanten gemeinsamen Projekt, der Gründung einer Genossenschaft zur Bündelung der Anlegerinteressen. Der Unternehmer wollte dabei wichtige Funktionen mit eigenen Leuten besetzen und stieg aus, als sich das nicht verwirklichen ließ. Er gründete mittlerweile eine eigene Genossenschaft. Der Gläubigerversammlung darf man auf jeden Fall mit Spannung entgegensehen. Der Bereitschaft der Kapitalanleger, ihr Geld in regenerative Energien zu investieren, hat der Fall sicher erheblichen Schaden zugefügt. Von Seiten der Politik gibt es inzwischen verstärkt Überlegungen für eine stärkere Regulierung am sogenannten Grauen Kapitalmarkt. Dazu gehören auch Finanzierungsmodelle über Genussrechte, die an Banken und der Börse vorbei platziert werden.

Nachträge zu Prokon

Anleger streben eine Umwandlung von Prokon in eine Genossenschaft an

02.10.2014 – Die Interessengemeinschaft der Prokon-Anleger „Freunde von Prokon“ – die nach unbestätigen Angaben ca. 10.000 betroffene Anleger vertritt – will erreichen, dass Prokon zukünftig als Genossenschaft weitergeführt wird. Eine Abstimmung darüber erfolgt in Absprache mit dem Insolvenzverwalter Holger Penzlin wohl in 2015. Sollte es dazu kommen werden die bisherigen Genussrechte-Inhaber zu Eigentümern der Prokon.

 

Positive Zwischenbilanz des Insolvenzverwalters

04.09.2014 – Nach Angaben des Insolvenzverwalters steht dem angeschlagenen Energieunternehmen Prokon eine positive Zukunft bevor. Offenbar kann die Gesellschaft bereits 2015 aus der Insolvenz entlassen werden. Damit wären rund 300 Arbeitsplätze gesichert.

Verfassungsbeschwerde von Prokon-Gründer eingereicht

29.08.2014 – Nach eigener Aussage hat der Firmengründer und ehemalige Geschäftsführer der Prokon, Carsten Rodbertus, Verfassungsbeschwerde gegen die im Insolvenzverfahren gefällten Entscheidungen beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.

 

Schadensersatzklage vom Insolvenzverwalter angekündigt

18.08.2014 – Der Insolvenzverwalter der Prokon GmbH kündigte in dieser Woche eine Schadensersatzklage gegen den Firmengründer und Ex-Chef des Unternehmens an. Der Schadensersatz wird gefordert, weil der Firmengründer offensichtlich ungeprüfte Darlehen in Millionenhöhe zum Schaden der Anleger ausgegeben haben soll. Ebenfalls soll es bei den Jahresabschlüssen der Prokon schwerwiegende Mängel geben.

 

Lübecker Staatanwaltschaft ermittelt wegen Insolvenzverschleppung

06.08.2014 – Nach übereinstimmenden Medienberichten hat die Staatsanwaltschaft Lübeck gegen den Prokon-Gründer ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Diese Entscheidung läuft der sonstigen Entwicklung innerhalb der Prokon GmbH zuwider. Gibt es doch Tendenzen hin zu einer Einigung mit einer großen Mehrheit der Prokon Genussrechte-Inhaber. Ziel der Verhandlungen ist es, die kurzfristig kündbaren Genussrechte in eine handelbare Anleihe. Dadurch würden die Investoren zu Gesellschaftern, die GmbH würde wieder handlungsfähig. Kurzfristig würde dies zwar die Anleger benachteiligen, da Sie auf die Möglichkeit der Rückzahlung durch Prokon verzichten würden und es  bei einem freien Handel wohl Anleger geben wird, die eine Prokon-Anleihe zum ehemaligen Nennwert erwerben würden. Bleiben die Anleger jedoch ruhig und geben der Prokon GmbH die Möglichkeit, seine Geschäfte wieder selbständig zu führen, dürfte sich die Situation innerhalb weniger Jahre wieder klar verbessern. Weiterhin würde verloren gegangenes Vertrauen gegenüber dem Anleger zurückgewonnen werden. Das dies nicht im Interesse der konventionellen Geldanlageanbieter sowie der fossilen Energieverwerter ist, dürfte klar sein. Auch deshalb kann man gespannt sein, zu welchem Ergebnis die Lübecker Staatsanwaltschaft kommen wird. Unstrittig dürfte aber sein, dass die Geschäfte der Prokon – entgegen vergangener Tage – zukünftig durch ein professionelles Management geführt werden sollte. Die Prokon hat für die Anbieter und Berater ökologischer Geldanlagen einen nicht wieder gut zu machenden Schaden angerichtet. Ein solches Debakel darf sich nicht wiederholen.

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